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KI-Transparenz

Wo wir KI einsetzen

Je nach Aufgabe setzen wir KI-Systeme ein, wenn wir Inhalte für diese Website erstellen: beim Entwerfen von Texten, beim Formulieren, beim Überarbeiten und Zusammenfassen sowie beim Erzeugen von Bildern. Wir nennen hier bewusst kein festes Werkzeug, weil sich die eingesetzten Systeme über die Zeit ändern. Auch der Hinweis auf der Seite selbst benennt deshalb kein Werkzeug: Er hält fest, dass KI beteiligt war, nicht welches System.

Wie wir KI-gestützte Texte kennzeichnen

Blogbeiträge, deren Text KI-gestützt entstanden ist, tragen oberhalb des Beitrags einen sichtbaren Hinweis.

Ein fehlender Hinweis bedeutet nicht, dass an keiner Stelle ein Werkzeug beteiligt war: Rechtschreibprüfung, Formatierung und kleinere Korrekturen kennzeichnen wir nicht gesondert.

Warum nicht jede Seite einen Hinweis trägt

Den sichtbaren Hinweis tragen unsere Blogbeiträge. Leistungs- und Unternehmensseiten tragen ihn nicht, obwohl auch dort KI beim Entwurf beteiligt gewesen sein kann. Grund ist die Ausnahme in Artikel 50 Absatz 4: Sie greift, wenn Inhalte redaktionell geprüft wurden und eine benannte Person die Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Beides ist hier der Fall.

Wer die Inhalte prüft

Inhalte werden vor der Veröffentlichung geprüft: auf sachliche Aussagen, Quellen, Plausibilität, technische Angaben und rechtliche Risiken. Was dieser Prüfung nicht standhält, wird geändert oder nicht veröffentlicht. Diese Prüfung ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, und sie kann Fehler nicht ausschließen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Dieter Späth, siehe Impressum, Abschnitt „Redaktionell verantwortlich“. Für einen einzelnen Blogbeitrag trägt sie die Person, die als Autor genannt ist.

KI-generierte und KI-bearbeitete Bilder

Bilder, die von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden, kennzeichnen wir sichtbar am Bild selbst. Zusätzlich können wir maschinenlesbare Herkunftsangaben in die Bilddatei schreiben. Solche Metadaten allein genügen nicht in jedem Fall, und ob sie erhalten bleiben, hängt vom Dateiformat und den Werkzeugen ab, die eine Datei durchläuft.

KI in unseren Projekten

Diese Seite betrifft die Inhalte dieser Website. Wie wir KI-gestützte Werkzeuge in Kundenprojekten einsetzen, regelt § 22a unserer AGB.

Rechtlicher Hintergrund

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) gilt seit dem 2. August 2026. Er verlangt unter anderem, KI-erzeugte oder KI-manipulierte Texte offenzulegen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Artikel 50 Absatz 4 sieht eine Ausnahme vor, wenn die Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Eine reine Rechtschreib- oder Formatprüfung genügt dafür nicht. Wir kennzeichnen auch dort freiwillig, wo keine Pflicht besteht.

Diese Seite beschreibt unsere Praxis. Sie ist keine Rechtsberatung und keine rechtliche Bewertung.

Fragen zum KI-Einsatz

Schreiben Sie uns, wenn etwas auf dieser Seite unklar ist: info@runtimehelix.de.